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Spezialgebiete: Facharzt. Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. DMPDiabetesTYP1 koordinierenderArztdiabetologischeSchwerpunktpraxisfürKinder /Jugendliche, DMP Asthma/COPD pneumologischer qualifzierter Arzt, DMP Asthma Schulung für Kinder/Jugendliche, DMP Diabetes Typ 1 Schulung Diabetesbuch für Kinder, DMP Diabetes Typ 1 Schulung Jugendliche mit Diabetes, DMP Diabetes Typ 1 diabetologische Schwerpunktpraxis Insulinpumpentherapie, Diabetesvereinbarung Schulung Diabetesbuch für Kinder, Diabetesvereinbarung Schulung Jugendliche mit Diabetes, Diabetesvereinbarung Schulung für Insulinpumpentherapie Training CSII, Diabetesvereinbarung diabetologisch besonders qualifizierter Arzt, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Psychosomatische Grundversorgung, Verordnung von medizinischer Rehabilitation, Leistungsumfang:, Aufgrund dieser Ermächtigung ist der Arzt berechtigt, im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung nachfolgende Leistungen durchzuführen:Auf Überweisung durch Vertragsärzte:a) Durchführung von Schulungs- und Trainingsmaßnahmen bei Kindern- und Jugendlichen mit einer nachweisbaren obstruktiven Lungenerkrankung (nicht psychogene Atemstörung) oder mit einer manifesten chronisch obstruktiven Atemwegserkrankung im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogrammes (DMP) nach § 137 f SGB V in der jeweiligen Fassung und in dem von der KVB durch Genehmigungsbescheid festgelegten Umfang. Weitere Leistungen sind in diesem Zusammenhang nicht abrechenbar.b) Behandlung von Kindern- und Jugendlichen mit Diabetes mellitus - auch im Rahmen der AOK Diabetes-Verein- barung, der Diabetes-Vereinbarungen (BKK, Knappschaft, LKK, IKK, VdaK) und des DMP Typ 1 in der jeweiligen Fassung und in dem von der KVB durch Genehmigungsbescheid festgelegten Umfang.In diesem Zusammenhang sind folgende Leistungen abrechenbar:Gebührenordnungsnummern 01321, 1430-01436, 01611, 01620-01621, 01622, 01623, 02100, 04321, 04322, 04241, 04324, 35100-35110, 40120-40126 sowie Laborleistungen nach Kapitel 32 und Leistungen im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des struk-turierten Behandlungsprogrammes (DMP) nach § 137 f SGB V in der jeweiligen Fassung und in dem von der KVB durch Genehmigungsbescheid festgelegten Umfang. Grundsätzlich gilt für sämtliche im Leistungsumfang enthaltene und ggf. genehmigungspflichti-ge Leistungen, dass diese erst nach Erteilung der entsprechenden Genehmigung durch die KVB erbracht werden dürfen.. Allergologie
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